Gutachten Barunterhaltsschaden
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Allgemeine Auftragsbedingungen:

Die Bewertung durch unser Haus erfolgt bei allen Beauftragungsarten ohne Präjudiz für künftige und andere Fälle. Der Sachverständige erstattet das Gutachten bei allen Beauftragungsarten frei von jeder Bindung und ohne jegliches Interesse am Ergebnis nach bestem Wissen und Gewissen.

Der Sachverständige ist nach folgenden Bedingungen versichert:

Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) VH 2006 sowie A2006

Bedingungen öffentlich- rechtlicher Aufträge

Es gilt das JVEG.

Bedingungen privatrechtlicher Aufträge

Der Sachverständige arbeitet nach den AGB.

Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden (durch ein mangelhaftes Gutachten) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Das gilt auch für Schäden, die bei einer Nachbesserung entstehen. Die Haftung beschränkt sich auf die Deckung, die durch die vom Sachverständigen abgeschlossene Haftpflichtversicherung gewährt wird.

 

Gutachten genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes (s. §§ 1,2 UrhG vom 09.09.1965, BGBI, I S. 1273), das Verwertungsrecht verbleibt ausschließlich beim Sachverständigen. Gutachten des Sachverständigen dürfen  nur entsprechend dem Auftragsgegenstand des Auftraggebers ausschließlich für den Zweck, für den es erstellt wurde, verwandt werden. Die Weitergabe an Dritte und anderweitige Verwendung zur Verfolgung sonstiger Ansprüche ist nicht gestattet. Eine vertragliche oder vertragsähnliche Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten – auch im Wege der Abtretung – ist ausgeschlossen. Eine Abtretung ist seitens des Sachverständigen zustimmungsbedürftig.

 

Winkler - Partner Abteilung Sachverständigengutachten  | 0375 4719539